Wie sie Ihr Kind im Waldorfkindergarten Eckernförde anmelden können

ANMELDUNG UND AUFNAHME

Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Der Vertrag zum Besuch des Waldorfkindergartens geht grundsätzlich von diesem Beginn und Abschluss aus (als Regelfall bei An- und Abmeldung).

Eine Anmeldung ist grundsätzlich ganzjährig möglich. Für das kommende Kindergartenjahr sollte die Anmeldung allerdings bis zum Januar des Jahres vorliegen.

Das entsprechende Anmeldeformular finden sie hier.

Die Aufnahme in den Kindergarten ist gebunden an eine Mitgliedschaft im Verein für Waldorfpädagogik Eckernförde e. V., dem Träger des Kindergartens.

Bei Aufnahme des Kindes in den Kindergarten schreibt das Infektionsschutzgesetz eine Gesundheitsbelehrung der Eltern vor. Diese wird mit dem Vertrag verschickt und ist von den Eltern unterzeichnet zurückzugeben. Es ist eine schriftliche Bestätigung eines Arztes notwendig, dass eine Impfberatung durchgeführt wurde und die Auflagen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind.

Eine Betreuung darf erst erfolgen, wenn beide Dokumente vorgelegt wurden.